Aktion KLEHRANLAGE: Anwalt wird verklagt- Groß reinemachen bei Youtube
Sie ist für Internet-Aktivisten so etwas wie das Krebsgeschwür des Netzzeitalters: die Abmahnindustrie. Aber nicht nur Aktivisten sehen in ihr eine Gefahr für die Freiheit im Netz, sondern auch die Regierung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unlängst angekündigt, gegen dieses “Geschäftsmodell” des Abmahnwesens vorzugehen.
Im konkreten Fall hat Markus Kompa ein ZDF-Video über besagten Arzt via Youtube auf seinem Blog eingebunden. Kurz zuvor hatte der Arzt dem ZDF die weitere Verbreitung und Ausstrahlung des Filmbeitrags per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagen lassen.
Nun ist das Klehr-Video vom ZDF WISO-Detektiv, vom “sympathischen” Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr wieder im Netz aufgetaucht. Auch Youtube hatte das Video entfernen müssen und war von Klehr ebenfalls in die Hamburger Pressekammer gebeten worden, weil Youtube die Rechtsauffassung der Hamburger nicht akzeptiert.
Die Rebellen der kontroversen Website esowatch, von denen wir uns in voller Entrüstung distanzieren müssen, verbreiten das Video nun auf ihrer Website. Wir werden es aus naheliegenden Gründen nicht verlinken …
Einen Einblick in die eigenartige Person des Herrn Dr. Nikolaus Klehr erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL:esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist.
Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so.
Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite https://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.
Man kann auf dem Video durchaus erkennen, dass einige Aufnahmen wohl mit verdeckter Kamera gemacht wurden. Es ist jedoch nichts wesentliches zu sehen, alle Gesichter sind unkenntlich gemacht. Warum § 201a StGB hier greifen sollte, ist vermutlich nur in Hamburg nachvollziehbar, denn ersichtlich wird kein “höchstpersönlicher Lebensbereich” des Herrn Dr. Klehr verletzt.
Auch das DR Radio Wissen hat eine eigene Meinung, icl. Tondokument dazu.
Markus Kompa hatte am Dienstag (29.05.2012) ein Crowd-Funding-Projekt auf die Beine gestellt und ruft die Leser seines Blogs auf, für die Prozesskosten zu spenden. Damit hat er eine ganze Lawine losgetreten: Schon kurz nach dem Aufruf haben sich viele deutsche Netzgrößen dem Vorhaben angeschlossen. Ein Beispiel dafür: das populäre Blog von fefe.