Aktuelles Urteil: Keine GEZ Gebühr für Internet-fähige PCs
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied, daß für Internetfähige Pcs keine GEZ Gebühr gezahlt werden muss. Das Gericht gab somit der Klage eines selbständigen Informatikers statt. Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer für die die GEZ Gebühren erheben wollte.
Doch bei den Rechnern handele es sich um Zweitgeräte, die unter die Gebührenbefreiung fallen, erklärten die frankfurter Richter. Dafür sei es unerheblich, ob das Erstgerät ebenfalls ein PC oder nicht sei und ob das Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde.
Unabhängig davon bestünde aber auch keine Gebührenpflicht, da das Gerät nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Multifunktionale Geräte erfüllten viele Zwecke, so die Urteilsbegründung, allein ihr Vorhandensein rechtfertige nicht die Annahme, sie würden zum Rundfunkempfang genutzt.
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