Arbeitsscheuer Sozialhilfebezieher klagt gegen den Staat- und gewinnt
Die Geschichte um einen 24 Jahre alten Sozialhilfebezieher in der Schweiz sorgt derzeit dort für Kopfschütteln und heftige Diskussionen. Der Mann bezog seit Jahren Sozialhilfe, verweigerte aber gemeinnützige Arbeit und ließ immer wieder Termine verstreichen.
Zugewiesene Arbeitseinsätze hat er verweigert, weil sie für ihn körperlich nicht zumutbar sind.
“Ich würde schon arbeiten, aber nur im Sitzen.”
Die Gemeinde drehte darauf dem renitenten Sozialhilfebezüger den Geldhahn zu.
“Es geht doch nicht, dass sich ein junger, arbeitsfähiger Mann in der Sozialhilfe ausruht”, sagte SP-Sozialvorsteherin und Vizeamtsfrau Rosmarie Groux (60).
Kaum blieb das Geld der Gemeinde aus, wurde der arbeitsscheue Mann fleissig. Er nahm sich einen Anwalt und ging gegen die Verfügung vor, kämpfte sich durch mehrere Instanzen bis vor Bundesgericht – und gewann.
Das Verhalten des Mannes sei zwar renitent, aber nicht missbräuchlich, urteilten die Richter aus Lausanne. Die Gemeinde müsse die Sozialhilfe rückwirkend nachzahlen…
Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Wie viel die Gemeinde ihm nun zahlt, bleibt geheim.
Quelle: blick.ch