Ärger mit der Bank:Unberechtigte Bearbeitungsgebühren

Viele Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden bei Abschluss eines Darlehensvertrages ein Bearbeitungsentgelt, das bereits mehrere Oberlandesgerichte als unzulässig verworfen haben.
Doch die Kreditwirtschaft weicht weiterhin einer höchstrichterlichen Entscheidung aus. Auf die ausgehandelten Verträge werden zusätzliche Gebühren in oftmals vierstelliger Höhe erhoben.
Kein Wunder, denn die Kunden achten bei Vertragsabschluss eher auf die Kreditsumme, die Monatsraten und die Zinsen. Da kann die Bearbeitungsgebühr schon mal übersehen werden.
Doch die Banken sehen sich im Recht. Sie begründen die Gebühr mit dem Aufwand, den sie „für die Bonitätsprüfung des Kunden haben und für die Vorbereitung des Vertragsabschlusses“. Und das sei ja nicht illegal.
Das sieht der Verbraucherschutz jedoch anders. „Das Bearbeitungsentgelt wälzt die Kosten auf den Kunden um, die das Unternehmen tragen muss. Es ist vergleichbar, als gingen Sie zum Supermarkt und die Kassiererin vereinnahmt von Ihnen 50 Cent extra, weil sie die Preise angibt“, erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Deshalb haben viele hohe Gerichte diese Praxis für unzulässig erklärt. Das wissen auch die Banken. Achten Sie genau darauf, ob in Ihrem Vertrag die Bearbeitungsgebühr genannt wird. Und wenn ja, bestehen Sie darauf, dass dieser Posten gestrichen wird.
In den meisten Fällen bekommen Kunden ihr Geld inklusive Zinsen nach einer Beschwerde zurückerstattet.
Sehen Sie sich dazu das Video von WDR Markt an. Von der Verbraucherzentrale gibt es hier einen Musterbrief den Sie sich herunterladen können.