Ärger wegen Versteigerung bei Ebay
Wer seine CD-Sammlung ausmistet und die Scheiben bei Ebay versteigert, macht nicht immer ein gutes Geschäft. Er läuft Gefahr, wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt zu werden. Das gilt nicht nur für Raubkopien und Fälschungen.
Auch wer ohne sein Wissen, in ganz normalen Geschäften, CDs erworben hat, bei denen das Urheberrecht verletzt wurde, kann Ärger bekommen, wenn er die Scheiben weiter verkauft. Wann drohen Abmahnungen und wie kann man sich schützen? Michael Terhaag Fachanwalt für IT-Recht, beantwortet Fragen rund um das Thema Abmahnung.