Auf Kaffeefahrten werden Beratungs- und Servicegebühren elektronisch abkassiert
Beim Verkauf von Reisen haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird.
Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs– und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit so genannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet.
Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträge kostenfrei zu widerrufen.
Doch wenn weder der Zahlungsempfänger bekannt ist, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung über eine Beratungs- und Servicegebühr vorhanden ist, wird der Verbraucher meist darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.
Quelle: vzsa