Aufmachen! – Hier spricht die GEZ!
Und wieder einmal das Thema GEZ mit einem Video Beitrag des RTL Reporters “P. Klein”, der sich von der GEZ zum kontrollieren anheuern lies. Sehr anschaulich wird gezeigt, mit welchen Tricks versucht wird bei ihnen zu abzukassieren.
Der Videobeitrag ist zwar schon etwas älter, aber Zuschriften die ich bekomme zeigen, daß das Thema Gebühreneinzugszentrale noch längst nicht vom Tisch ist.
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln, kurz GEZ, umranken viele Gerüchte. Viele halten die Herrschaften, die an Haustüren klingeln und sich nach nicht angemeldeten Radios und Fernsehern erkundigen, für eine Art Ersatzpolizisten, die bei Bedarf jederzeit das Recht haben, Wohnungen nach solchen Geräten zu durchsuchen. Einschüchternde ‘Werbe’-Spots der GEZ unterstützen diese Fehlvorstellungen geradezu.
Die wirklichen Rechte der GEZ bzw. der Landesrundfunkanstalten, für die sie arbeitet, sind klar geregelt: Solange aus Sicht der GEZ keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass jemand ein Radio oder einen Fernseher besitzt, hat sie bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt überhaupt keine Rechte gegenüber dem Bürger.
Er darf sämtliche Briefe der GEZ ignorieren und muss natürlich auch keine GEZ-Kontrolleure in seine Wohnung lassen.
Etwas anders verhält es sich, wenn tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass jemand ein nicht angemeldetes Radio- oder Fernsehgerät besitzt. In diesem Fall hat die Landesrundfunkanstalt einen Auskunftsanspruch gegen den Betreffenden und sogar gegen alle weiteren Personen, die mit ihm zusammenleben. Die Auskunft kann durch Zwangsgelder erzwungen werden.
Auch bei den zuständigen Meldebehörden kann die Landesrundfunkanstalt unter bestimmten Umständen Auskünfte über den möglichen ‘Schwarzseher‘ einholen. Sie kann Auskunft über alle Tatsachen verlangen, die die Gebührenpflicht betreffen. Bei Abmeldung eines Rundfunkgerätes können die Landesrundfunkanstalten zusätzlich verlangen, dass ihnen der Grund der Abmeldung (zum Beispiel Haushaltsauflösung) genannt wird.
Die rechtlichen Möglichkeiten der GEZ, unangemeldeten Fernsehern und Radios auf die Spur zu kommen, sind sehr gering. Und auch mit einem Ammenmärchen, das sich seit Jahrzehnten hartnäckig hält, sollte ein für alle Mal aufgeräumt werden:
Die GEZ besitzt natürlich keine Peilwagen, mit denen sie unangemeldete Fernseher und Radios aufspüren kann. Peilwagen gibt es und jeder hat sie vermutlich schon einmal gesehen. Sie gehören jedoch nicht der GEZ, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Und sie haben auch nicht die Aufgabe, unangemeldete Rundfunkgeräte aufzuspüren, sondern Störquellen, die Funkstörungen verursachen.
Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker: “Lexikon der Rechtsirrtümer – Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen”, Ullstein Taschenbuch