Auktionshaus Ebay muss Daten seiner Nutzer herausgeben
Ein Verkäufer bot über das Auktionshaus eBay gefälschtes Parfüm von Davidoff an. Die Klägerin, die die Rechte an dem Kennzeichen hatte, verlange daraufhin von eBay Auskunft über die Daten des Verkäufers.
Dies lehnte die Online-Plattform ab. Das Landgericht in Magdeburg entschied aber:
Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Anbieter bei eBay Fälschungen eines markenrechtlich geschützten Parfüms verkauft, ist eBay verpflichtet, Auskunft über die Konto- und Adressdaten des Mitglieds zu geben (LG Madgeburg, Urt. v. 28.09.2011 – Az.: 7 O 545/11).
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr