Routenplaner-Abzocke
OLG Jena “pro” Abofalle – Niemand kann es verstehen
Das muss ein echtes Bonbon gewesen sein für die Webtains GmbH mit ihrem Routenplaner- Abzockangebot. Das Oberlandesgericht in Jena (Thüringen) , hatte am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo“, die häufig am Rande der Webseite unauffällig angebracht werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.
Die Webtains GmbH geht nun mit diesem Beschluss: “Aktenzeichen 9 W 517/10” (stammt aus einer Zwangsvollstreckungssache) hausieren, das heisst, sie führt den Beschluss in ihren Mahnschreiben an, vergisst aber zu erwähnen das es kein Urteil ist. Welcher Konsument kann Beschluss und/ oder Urteil auf Anhieb unterscheiden?
Unser Rat:
Widersprechen Sie einem Vertragsschluss, sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung in einer derartigen Sache erhalten. Lassen Sie sich nicht verunsichern, zahlen Sie nicht, und fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt.