Beschwerde abgewiesen
Datacom-Kundin verliert auch in 2. Instanz

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft tritt nicht auf die Beschwerde einer Datacom-Kundin ein. Der Grund: Formfehler. Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil in Kraft.
Die Beschwerdeführerin habe sich kaum mit dem vorinstanzlichen Entscheid auseinandergesetzt, sondern lediglich ihre Sicht der Dinge wiederholt. Somit bleibe unklar, mit welchen vorinstanzlichen Erwägungen man nicht einverstanden sei, urteilte das Gericht am 28. Februar 2017. Und: Die formellen Anforderungen an eine Beschwerdebegründung seien nicht erfüllt, so dass auf die Rüge der angeblich unrichtigen Rechtsanwendung nicht eingetreten werden könne.
Damit schiesst die Seite der Datacom-Gegner einen weiteren Bock ab. Jetzt kann nur noch das Bundesgericht die Trendwende einleiten – es läuft die 30-tägige Rekursfrist.
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