Besserer Verbraucherschutz vor Internet-Abzocke
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum besseren Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet ist angeblich fertiggestellt.
Der Entwurf sehe vor daß Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, so berichtet die “Süddeutsche Zeitung“.
Wenn es nach dem Willen der Bundesjustizministerin geht, sollen die Bürger ausserdem besser vor zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Diese würden immer wieder versuchen, Forderungen eintreiben die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind.
Aber auch das lohnende Geschäft der Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll eingedämmt werden.
Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt.
Quelle: rp-online