Betreuungsgeld: Hartz-IV Bezieher gehen leer aus
ALG II Empfänger sollen offenbar nicht von dem geplanten Betreuungsgeld profitieren. Hartz IV Bezieher die ihre Kinder selbst erzögen, sollten künftig zwar Betreuungsgeld bekommen, es werde anschließend aber mit ihren anderen Bezügen verrechnet, berichten “Rheinische Post” und “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf Regierungskreise.
Die “Süddeutsche Zeitung” berichtete, dass der geplante Zuschuss in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden solle. Eine entsprechende Regel solle in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Das Ministerium wollte die geplante Anrechnung laut “SZ” weder bestätigen noch dementieren.