BGH entschärft die Störerhaftung

In einem Urteil bestätigte der BGH jetzt ein Urteil, welches im Januar mündlich verkündet wurde und Eltern, deren Kinder beim Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begehen, vor Abmahnungen schützt.
Nun hat der BGH dieses Urteil sogar noch weiter ausgeweitet und nimmt auch die Inhaber des Internetanschlusses aus der Pflicht.
Wörtlich heißt es in dem Urteil:
„Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.“
Gänzlich aus dem Schneider sind Anschlussinhaber damit aber nicht, denn das BGH Urteil verpflichtet diese im Falle des Falles zu eigenen Nachforschungen in zumutbaren Rahmen, um den eigentlichen Täter ausfindig zu machen.
Quelle: winfuture