BGH: Keine Gebühren für Bank bei Fehlbuchungen


Banken dürfen nicht für jeden Buchungsposten bei Geschäftsgirokonten ein Entgelt verlangen (Az.: XI ZR 434714), so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Dabei geht es insbesondere um Gebühren für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge. Der Klausel zufolge erhebt das Institut (Sparkasse) auch Gebühren für Falschbuchungen, die es selber zu verantworten habe, urteilte der BGH. Eine Bank hat keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführe. Das widerspreche dem Gesetz.
Erst im vergangenen Januar hatte der BGH bei Privatkunden entschieden, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen dürfen. Die Richter erklärten die Klausel für unwirksam, die einen Pauschalpreis von 0,35 Euro „pro Buchungsposten“ vorsah.
Quelle: focus.de