BGH prüft Sperrung von Internetseiten
Der Bundesgerichtshof prüft derzeit, ob Online-Anbieter Internetseiten mit illegalen Inhalten aussperren müssen.
Geklagt hat die Verwertungsgesellschaft Gema. Diese vertritt die Rechte von Komponisten, Musikverlegern und Textdichtern. Die Gema fordert von der Telekom die Sperrung von Seiten, die urheberrechtlich geschütztes Material zum Download anbieten.
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Dagegen war die Gema in Revision gegangen. Sperrungen sind den ersten Äußerungen der BGH-Richter zufolge zwar wohl denkbar. Gleichwohl kommen sie demnach dann aber nur unter strengen Voraussetzungen und als letztes Mittel infrage, weil die Rechtsverletzung nicht anders abgestellt werden kann.
Denn im Netz gebe es viele Rechtsverletzungen, gab der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher zu bedenken. Eine grundsätzliche Haftung der Internet-Anbieter könnte daher eine Vielzahl von Überwachungsmaßnahmen zur Folge haben.
Ein Urteil soll wohl im Herbst fallen.(Az.: I ZR 3/14).
Quelle:dpa-infocom GmbH