BGH-Urteil: Umzug kein Kündigungsgrund für den DSL-Vertrag
Was als Klage begonnen hat, ging nun bis vor das Bundesgericht in Karlsruhe. Ein Kunde wollte seinen DSL-Vertrag vorzeitig kündigen, da er im Jahr 2007 in einen Ort umgezogen war, in dem kein DSL-Anschluss technisch möglich gewesen war.
Also stellte er die Zahlungen umgehend ein und reichte einen Antrag auf fristlose Kündigung ein. Dem widersprach der Provider und es kam zum Prozess. Den hatte der Kunde nun verloren. Die weiteren Verfahren zogen sich bis in die höchste Instanz, wo ein neues Grundsatzurteil zugunsten des Providers gesprochen wurde.
So führt der BGH aus:
Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Quelle pcgames