Branchenbuchabzocker versuchen Berichterstatter einzuschüchtern

Die Branchenbuchabzocke ist mittlerweile ein altes Thema, aber wie es scheint ist die Berichterstattung über die Branchenbuchabzocker den jeweiligen Betreibern äusserst unangenehm.
Ein befreundeter Blogbetreiber lies unserer Redaktion folgende- etwas merkwürdig klingende „Abmahnung“ der „Neue Branchenbuch.AG“ zur Kenntnisnahme zukommen.
In dem Schreiben wird der Versuch gestartet den Blogbetreiber einzuschüchtern. Beim ersten flüchtigen lesen dieser „Abmahnung“ soll der abgemahnte- anhand einer Flut von Paragraphen anscheinend masiv unter Druck gesetzt werden. Unterzeichnet ist die so genannte Abmahnung von einem „Dr. Keßler“ (ein Rechtsanwalt?).
Wir haben diese Abmahnung- natürlich mit anonymisierten Empfängerdaten auszugsweise und in Zitat hier veröffentlicht.
Neue Branchenbuch AG ./. ……….
Sehr geehrter Herr ….
Sie berichten auf Ihren Websites unter dem Link______________ negativ über unser Unternehmen.
Unserem Unternehmen stehen an der Bezeichnung „Neue Branchenbuch“ Unternehmenskennzeichenrechte in Form einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 MarkenG
Daneben liegt auch ein Verstoß gegen die §§ 823, 226, 1004 analog BGB vor, da die Nutzung des Unternehmenskennzeichens unseres Hauses eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt.
Im Übrigen besteht ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 8 und 10 UWG, § 3, 8 UWG unter dem Gesichtspunkt der Behinderung und Herabsetzung.
Die Rechtslage setzen wir als bekannt voraus….
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Keßler
Zu der Branchenbuchabzocke hat auch die Polizei Husum eine Meinung, die sie in einer Pressemeldung (als PDF) gespeichert kundtut.
Auch die verschiedensten Tageszeitungen berichten schon in der Vergangenheit über fragwürdige Branchenbuch Firmen. Die HWK Reutlingen ebenso wie die Fürther Nachrichten.