Bundesnetzagentur untersagt Einzug vermeintlicher Abokosten per Telefonrechnung
Es hat sich ausabgezockt für die SIS Senioren Info Services GmbH. Vorwiegend Senioren wurden per Telefon über den “Tisch” gezogen. Man warb die älteren Menschen mit blumigen Versprechen:
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gerade der älteren Generation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das haben Sie sich verdient! So viel haben Sie in Ihrem Leben geleistet. Einen Teil möchten wir Ihnen nun mit dem Senioren Info Service zurückgeben.
Besonders dreist jedoch war, dass auch Personen, die nicht mit “Ja” antworteten und damit dem Abonnement nicht zustimmten, anschließend per Schreiben über den Abschluss des Abonnements informiert wurden. Den monatlichen Betrag von 9,95 Euro zog die SIS Senioren Info Services GmbH ab diesem Zeitpunkt einfach direkt über die Telefonrechnung ein.
Die Bundesnetzagentur sieht das Vorgehen als rechtswidrig an und hat der Münchener Firma verboten, die Abonnementskosten per Telefonrechnung einzuziehen. Netzbetreiber dürfen ab sofort ihren Kunden keine Dienste dieses Anbieters mit der Produkt-ID 18S14 mehr in Rechnung stellen.
Außerdem hat die Bundesnetzagentur zwei von der SIS GmbH genutzte Rufnummern (089 54319404 und 089 54319405 ) abgeschaltet.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Telefonrechnungen ab Juni 2011 daraufhin zu überprüfen, ob sie einen Rechnungsbetrag über 8,36 € netto bzw. 9,95 € brutto mit der Produkt-ID 18S14 enthalten.
Wenn Sie den Betrag in Ihrer Rechnung finden, sollten Sie ihn von der Gesamtforderung abziehen und nur die Differenz begleichen.
Quelle: verbraucherzentrale