Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab
“Die Bundesregierung weigert sich, existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen”, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Die Bundesregierung hält es für richtig, dass zur Bemessung der Regelsätze nicht nur das Konsumverhalten von Haushalten mit Niedrigeinkommen erforscht wird, sondern auch von Haushalten, die selbst Hartz IV beziehen könnten.
Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass der Anteil dieser Haushalte mindestens 30% höher ist als bisher angenommen. Das soll aber nicht zu einer Neuberechnung der Hartz IV-Sätze führen.
„Hartz IV wird weiterhin an Hartz IV bemessen,“ empört sich Werner Hesse.
Auch für Kinder in Hartz IV-Haushalten hält die Bundesregierung eine Anhebung der Regelsätze für nicht erforderlich. Das soll auch dann gelten, wenn Eltern ihr erwachsenes behindertes Kind in den Haushalt aufnehmen, um es zu versorgen.
Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten.
„Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt,“ moniert Werner Hesse.
Aktuell beträgt der monatliche Regelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt 382 Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits für 2011 einen Regelsatz von 442 Euro als bedarfsdeckend errechnet.
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband