Bundestag beschließt Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet

In Zukunft soll eine Identifizierung von Personen im Internet per Knopfdruck möglich sein. Gestern wurde im Bundestag darüber abgestimmt.
Behörden sollen dann ohne Richtervorbehalt die Inhaber von so-genannten IP oder Telefonnummern abfragen dürfen.
Die Abfrage von Bestandsdaten soll nicht nur bei Straftaten möglich sein, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten.
Die Forderung der Datenschützer war bisher immer ein Richtervorbehalt.
Mit IPv6 wird es in Zukunft für jedes Endgerät eine lebenslange Identifizierbarkeit geben. Die Bestandsdaten-Abfrage soll über eine elektronische Schnittstelle erfolgen, die die “etwa 16 größten Dienstanbieter” einrichten müssen und mit der Polizei und Sicherheitsbehörden quasi per Mausklick IP-Adressen zu Personen zuordnen können.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:
Die Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle, die eine massenhafte Verarbeitung der Daten erheblich vereinfacht, ist geeignet, nicht nur für Einzelfälle genutzt zu werden.
Quelle: netzpolitik.org