Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke

Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag ein Gesetzespaket, das unter anderem Massenabmahnungen gegen private Internetnutzer einschränken soll.
So dürfen Anwälte in Zukunft für eine erste Abmahnung wegen illegalen Download von Bildern oder Musik höchstens 155,30 Euro berechnen. Auch müssen bei urheberrechtlichen Massenabmahnungen die Klagen künftig am Wohnsitz des beschuldigten eingereicht werden.
Konsumenten sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden.
So kommen wirksame Gewinnspielverträge nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen vom angerufenen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Bei unerlaubten Werbeanrufen soll das Bußgeld gegen die Firmen von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro steigen.
Auch das Inkasso, für so manche dubiosen Verträge wurde ein Riegel vorgeschoben. Inkasso-Unternehmen sollen in Zukunft genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben. Bei verstößen dagegen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Die Neuregelungen nehmen unseriösen Methoden den Anreiz und setzten dem Missbrauch Schranken“.
Die Opposition kritisierte das Paket dagegen als unzureichend und wies auf Ausnahmeregelungen hin.
Quelle: dpa