Bundestagswahl 2013: Wer twittert, muss zahlen
Am Sonntag findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Der Bundeswahlleiter fürchtet, dass erste Zahlen schon vor 18:00 Uhr durch Twitter oder Facebook an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Wer sich vorzeitig verplappert, dem drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Es ist gesetzlich verboten, dass am Wahltag vor dem Schließen der Wahllokale um 18:00 Uhr Zahlen und Umfrageergebnisse an die Öffentlichkeit kommen. Politiker und Parteien erfahren aber schon früher, wie es in den Prognosen aussieht.
Damit das Insiderwissen nichts gesetzeswidrig getwittert oder bei Facebook veröffentlicht wird, hat der Bundeswahlleiter die Parteien schriftlich daran erinnert, dass Zahlen bis 18:00 Uhr “streng vertraulich zu behandeln” seien. Sonst drohe eine Geldstrafe.
Nun wurde erstmals zwei Tage vor der Bundestagswahl eine so genannte Sonntagsfrage veröffentlicht. Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen ermittelte für das ZDF-Politbarometer einen hauchdünnen Vorsprung für Schwarz-Gelb.
Interessant: Die Ergebnisse wurden nach der Bayern-Wahl und während der Pädophilie-Debatte bei den Grünen erhoben.