Bundesverband der Verbraucherzentrale mahnt Google ab
Rechtswidrig sind nach Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen des Internetkonzerns Google.
Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt mit Begriffen wie:
„möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“.
Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll.
Der Verband hat das Unternehmen deshalb am vergangenen Freitag abgemahnt.
Der Grund:
Viele Klauseln sind zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die Verbraucher.
Google hat nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Quelle: Verbraucherzentrale