Bundesverwaltungsgericht: Gebührenbescheide der GEZ wurden aufgehoben.
Zur Frage der Rundfunkgebührenpflicht für beruflich eingesetzte Computer und andere Geräte hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt.
Die Gebührenbescheide der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die durch die GEZ verschickt wurden, wurden aufgehoben.
Gegen die Forderungen hatten drei Freiberufler geklagt, die einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nutzen und hier mit internetfähigen PCs arbeiten.
In den anderen, ausschließlich privat genutzten Räumen waren herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Gebühren entrichtet wurden.
Quelle: Winfuture.de