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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Dann war da noch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe…

Dann war da noch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe…

19. 09. 2011

Die vor Branchenbuchabzockern ihre eigenen Mitglieder informiert.

Auch Rechtsanwälte sind ja nur Menschen- “keine Götter”-  und können somit auch auf Vertragsfallen reinfallen.

XI.    Schreiben der „Gewerbeauskunftszentrale“,
des „Gelben Branchenbuchs“ sowie sonstiger Anbieter

Aus dem Mitgliederkreis werden wir darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen wieder häufiger Angebote per Briefpost und Fax, aber auch via Mail zur Versendung gelangen, in welchen in mehr oder weniger verschleierter Formulierung die Aufnahme in ein kostenpflichtiges Verzeichnis angeboten wird, verbunden mit der Bitte, die in dem „Angebot“ bereits enthaltenen Angaben zu korrigieren oder zu vervollständigen.

Mit Rückantwort kommt dann ein häufig 2 Jahre laufendes Vertragsverhältnis über eine für die Kolleginnen und Kollegen nutzlose Veröffentlichung gegen hohes Entgelt zustande. Da sich diese eher dubiosen Unternehmen häufig an „Vertrautes“ in der Kennzeichnung ihrer Dienstleistung anlehnen (z.B. „Gelbes Branchenbuch“), empfehlen wir, den Inhalt entsprechender Offerten sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen, um Fehlentscheidungen  zu vermeiden. Quelle: Rechtsanwaltskammer

Übrigends: Das vermutliche Ziel der Gewerbeauskunft-Zentrale, welche  eine Internetseite mit Brancheneinträgen betreibt ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.

TagsAbzockeAktenzeichen 756 Js 6542/11Aktz: 2a O 69/11BielefeldBranchenbuchBranchenbuchabzockeDatenFaxGeldGerichtGWE Wirtschaftsinformationsges. mbHHellerIHKInfoInternetInternetabzockeKonsumerkonsumer.infoKostenfalleNeppNeue Branchenbuch AGNewsPolizeiRechtsanwaltRechtsanwaltkammerSonstigesTippTippsTricksUrteilVerbraucherVerbraucherzentraleVorsicht-FalleWarnungwww.branchenbuch.ag

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