Rechtsüberholverbot
Politiker fordern Aufhebung
Beat Walti von der FDP will auf allen Autobahnspuren “Freie Fahrt”, dazu soll das Rechtsüberholen legalisiert werden.
Derzeit gilt immer noch:
Wer auf Schweizer Autobahnen rechts überholt, muss bis mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Geldstrafen von mehreren Tausend Franken und auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sind möglich.
In einem aktuellen Urteil halten die Richter fest:
Ein Mann, der auf der A3 von Freienbach in Richtung Zürich zwei Autos rechts überholte, weil diese auf der freien Überholspur mit 100 km/h fuhren, hat sich strafbar gemacht. Der Automobilist muss eine Geldstrafe von 2000 Franken und einer Busse von 500 Franken zahlen.
Ganz anders urteilten Bundesrichter in folgendem Fall der uns ein Leser schilderte. Wobei zu beachten ist, dass nur im Stau das Rechtsvorbeifahren und spätere Wiedereinbiegen ausnahmsweise erlaubt ist.
Auf den Überholspuren komme es zu einem sogenannten Handorgeleffekt, während der Verkehr auf der Normalspur flüssig und bei konstanter Geschwindigkeit schneller fliessen könne. Paralleler Kolonnenverkehr sei also bereits dann anzunehmen, wenn es auf der linken und mittleren Überholspur zu einer Verkehrsverdichtung kommt, so dass Fahrzeuge auf der Überholspur faktisch nicht mehr schneller vorankommen als jene auf der Normalspur.
Recht bekam im März dagegen ein anderer Automobilist, der im Raum Bern mit 90 km/h- ohne zu beschleunigen, rechts an zwei anderen Fahrzeugen vorbeifuhr, weil diese im stockenden Verkehr nicht vorankamen.
Für FDP-Nationalrat Beat Walti eine absurde Situation:
Als Autofahrer weiss man überhaupt nicht mehr, was gilt– mit jeder Konkretisierung des Bundesgerichts nimmt die Verwirrung weiter zu. Es gibt keine plausible Erklärung für die unterschiedlichen Regelungen. Das Rechtsüberholverbot muss aufgehoben werden.
In einer Interpellation will Nationalrat Beat Walti vom Bundesrat wissen, ob dieser zu diesem Schritt bereit sei. Dadurch würde auch der Verkehrsfluss auf Autobahnen verbessert. Jedoch in den Jahren 2011 und 2013 äusserte sich der Bundesrat zur Thematik wie folgt:
Das Verbot des Rechtsüberholens ist eine wichtige Verkehrsregel. Zudem gelte in allen kontinentaleuropäischen Staaten das Gebot, rechts zu fahren– diese Regel würde durch die Systemänderung aufgeweicht werden.
Übrigends:
Wer die linke Überholspur blockiert, muss mit einer Busse von 60 Franken rechnen. Einer Statistik nach passieren in der Schweiz rund neun Prozent der Verkehrsunfälle wegen Überholmanövern oder Fahrstreifenwechseln. Wie viele davon auf Rechtsüberholen zurückzuführen sind, ist nicht bekannt.