Das Amtsgericht Berlin verurteilt die „Parkräume KG“


Die Abzockmaschen der Parkräume KG sind hinlänglich Bundesweit bekannt. Die Firma “Parkräume KG” lässt Autos vor Supermärkten entfernen und kassiert dann den Halter übel ab. Ursprünglich sass die Firma in München, da sie dort aber von Seiten der Gerichte richtig „Feuer“ bekam, zog besagte Firma nach Berlin um, in der Hoffnung, dass man in der Bundeshauptstadt besser abzocken kann, und wenn abgeschleppte Autofahrer gegen sie klagen, die Gerichte im Sinne der Parkräume KG urteilen. Das dem aber bei weiten nicht so ist, beweist folgendes Urteil:
Mit Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 vom 05.08.2010 wurde Parkräume KG zur Rückzahlung der Abschleppgebühren wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss die Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen an den Kläger zurückzahlen. Das Gericht hält nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €.
Das Amtsgerichtgericht München weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers der Parkräume KG wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”. (AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG begangen worden ist.
https://youtu.be/FHleGLbbXlM
Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.
Alle Urteile gegen die „Parkräume KG“ finden sie dort zum anschauen oder downloaden.