Das Bundeskartellamt überprüft Ebay

Das Bundeskartellamt hat nach Beschwerden von Verbrauchern eine Untersuchung der neuen Nutzerrichtlinien beim Internet-Auktionshaus Ebay eingeleitet.
Es wird überprüft, ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begeht.
Die Untersuchungen seien aber fernab von jeglichen Verfahren und noch in einem sehr frühen Stadium,
sagte Kay Weidner, Sprecher des Kartellamts.
Seit vergangenen Donnerstag verpflichtet Ebay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, optional auch den Konzerneigenen bezahldienst Paypal als Zahlungsweg anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer.
Aus Sicht von Ebay profitieren kleine und Gelegenheitsverkäufer von den neuen Bestimmungen. Die sichere Zahlungsmethode solle das Vertrauen der Käufer erhöhen und die Angebote attraktiver machen.
Quelle : welt.de