Das Bundeskriminalamt warnt vor Betrug mit P2P-Abmahn-Mails
Mit E-Mail-Spam wollen sich Internet-Betrüger derzeit an das Geld von Peer-2-Peer-Nutzern heranmachen.
Die Mail Absender beschuldigen User, illegal Musik oder Pornografie aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen zu haben. Per E-Mail drohen sie mit einer “Klage“, die aber durch eine Zahlung abgewendet werden könne.
Die Täter fordern die Nutzer auf, 100 Euro mittels einer Wertkarte für das Online-Shopping “paysafecard” zu bezahlen. Damit die Anschuldigungen fallen gelassen werden, soll in einem E-Mail der Code für die Karte übermittelt werden.
Die E-Mails bestechen durch einwandfreies juristisches Deutsch und spiegelt Seriosität und Echtheit vor. Die Betrüger geben sich als eine nicht mehr existierende Firma namens “kuw rechtsanwälte” aus Regensburg aus. Für ihre Forderung verwendeten sie ein altes Schreiben des Unternehmens.
Die Kanzlei, deren Namen die Betrüger angenommen haben, wurde umbenannt, sie hat mittlerweile Anzeige gegen die unbekannten Täter erstattet.
Wer wie oben beschriebene Nachrichten erhalte, sollte daher auf keinen Fall zahlen. Neben Überlegungen, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen könnten, sollte man die angeführte Kanzlei telefonisch kontaktierten und die Richtigkeit des Schreibens überprüfen.
Quelle: futurezone