Das Justizministerium bezieht Stellung: Nicht bezahlen bei Abofallen!
Seit Jahren wurden – und werden, Konsumenten durch sogenannte Abofallen abgezockt. Die Politik sah darin relativ lange keinen Handlungsbedarf. Jetzt meldet sich erstmals das Bundesjustizministerium zum Thema Abofallen zu Wort. Und die Aussagen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Wir zitieren:
In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren. Sie können aber vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären. In diesem Fall sollten Sie den Brief per Einschreiben und Rückschein versenden. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.
Auf Mahnungsbescheide reagieren! Auf einen Mahnbescheid vom Gericht müssen Sie hingegen reagieren. Hier müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids bei dem Gericht eingegangen sein, das den Mahnbescheid erlassen hat. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen. Der Einspruch muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Muster dafür finden sich ebenfalls bei den Verbraucherzentralen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet geboten ist.
Quelle: bmj.bund.de via computerbetrug.de