Das LKA NRW und der Verbraucherschutz NRW warnen vor zunehmendem Lastschriftbetrug
Ein freundlicher Anruf und kurze Zeit später fehlt Geld vom Konto: Die Masche, mit verlockender Gewinnspielwerbung am Telefon persönliche Daten zu erschleichen, um anschließend per Lastschriftverfahren private Konten zu plündern, wollen die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt NRW verstärkt bekämpfen.
Beschwerden über untergeschobene Gewinnspielabonnements und unberechtigte Kontoabbuchungen rangieren bei uns als Beschwerdefälle an oberster Stelle.
Neuerdings werden angebliche Forderungen auch über Telefonrechnungen eingezogen,
Erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Eine der gebräuchlichsten Maschen: Opfer werden zunächst am Telefon mit der frohen Botschaft überrascht, sie hätten etwas gewonnen. Im Verlauf des Gesprächs werden persönliche Daten abgefragt sowie Gewinnspielabonnements angeboten und untergeschoben.
Zielgruppe dieser illegalen Lockanrufe sind meist Seniorinnen und Senioren: Sie sind arglos im Umgang mit den freundlichen Telefonwerbern und somit bevorzugte Opfer des dreisten Lastschriftbetrugs, der nach dem Ende eines Gesprächs sofort in Gang gesetzt wird.
Deshalb gilt für Betroffene, lassen Sie sich auf unerbetene Telefonanrufe gar nicht ein. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, lassen Sie unberechtigte Abbuchungen sofort stornieren, scheuen Sie sich nicht, Fälle dieser Abzocke bei der Polizei anzuzeigen.
Erläutert Wolfgang Gatzke, Direktor des Landeskriminalamtes NRW, das Resultat bisheriger Ermittlungsverfahren.
Doch Täter dingfest machen, das allein reicht nicht:
Mangelnde Kontrollen der Banken beim Lastschriftverfahren und bei der Rechnungsstellung der Telekommunikationsunternehmen leisten unerlaubten Kontoabbuchungen – in diesem Fall bei untergeschobenen Gewinnspielverträgen – Vorschub.
Einziehende Geldinstitute müssen prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung der Verbraucher vorliegt. Falls Telekommunikationsunternehmen fremde Leistungen auf die Telefonrechnung setzen, sollten sie bei Auffälligkeiten die Forderung überprüfen. Erhärtet sich ein Missbrauchsverdacht, ist der Einzug geforderter Beträge sofort zu stoppen.
So NRW-Verbraucherzentralen-Chef Müller das Engagement der Polizei.
Noch besser wäre eine Regelung des Gesetzgebers, die vorschreibt, dass telefonfremde Leistungen – wie die von Gewinnspielfirmen – nur mit Zustimmung von Verbrauchern per Telefonrechnung abgerechnet werden dürfen. Im Interesse eines wirksamen Schutzes der Betroffenen müssen alle an einem Strang ziehen – Geldinstitute, Verbraucherzentrale NRW und Strafverfolgungsbehörden
So das Fazit von LKA-Chef Gatzke.
Quelle: LKA