Das schwarze Schaf
Vorsicht vor der Schnäppchen-Abofalle bei outlets.de
Die Werbeversprechen des Online-Shops outlets.de klingen auf den ersten Blick viel versprechend, wäre da nicht ein großer Haken in Form eines zweijährigen kostenpflichtigen Abonnements, das man abschließt, um den Shop überhaupt nutzen zu können.
Von dieser Mitgliedschaft haben die betroffenen Verbraucher jedoch erst durch den Erhalt einer Rechnung erfahren. Das Problem und somit der Hauptkritikpunkt an dem Online-Portal ist, dass nicht deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird.
So befinden sich auf der Startseite überhaupt keine Hinweise. Auf der Anmeldeseite werden die Gebühren in Höhe von 96 Euro und die Vertragslaufzeit von zwei Jahren zwar erwähnt, jedoch oben rechts auf der Seite, wo es leicht übersehen wird, zumal man für das Ausfüllen der Anmeldemaske nach unten scrollen muss und den Hinweis dann nicht mehr sieht.
Eine betroffene Verbraucherin hat im vergangenen Jahr gegen die Betreiberfirma von outlets.de geklagt und vom Amtsgericht Leipzig Recht erhalten. Es sei kein Vertrag zustande gekommen, da auf der Seite kein ausreichender Hinweis auf die Kosten zu finden war. Zudem war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens auch die Widerrufsbelehrung nicht hinreichend. Diese sollte nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, sondern auch an der Stelle, an der man sich mit seinen persönlichen Daten anmeldet.
Quelle: das schwarze Schaf.de