Das Urteil im Prozess gegen “Bayern München Boss” Uli Hoeneß
Am heutigen Donnerstag um kurz nach 14 Uhr wurde das Urteil gegen Uli Hoeneß wegen Steuerbetrug vor dem Landgericht München II gesprochen. Das Strafmaß für Uli Hoeneß liegt bei drei Jahren und sechs Monaten.
Staatsanwalt Achim von Engel hatte mehr gefordert, nämlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Engel sagte in seinem halbstündigen Plädoyer, Hoeneß habe Einkünfte in Höhe von 107 Millionen Euro verschwiegen.
Er beschrieb, wie Hoeneß über Jahre hinweg untätig geblieben sei, obwohl von deutschen Behörden Schweizer Steuer-CDs aufgekauft wurden, und obwohl der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel für Steuerhinterziehung verurteilt wurde.
Selbst nach dem Scheitern des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz Ende 2012 habe Hoeneß “keine äußerlich erkennbaren Aktivitäten” gezeigt. Der Zusammenhang zwischen den Recherchen des “Stern”-Reporters Johannes Röhrig und der Selbstanzeige liege “auf der Hand”, so Engel.
Die Selbstanzeige nannte er einen “Schnellschuss”. Sie sei unwirksam, da sie unvollständig gewesen sei. “Eine Aufstellung, die rein inhaltlich den Anforderungen einer Selbstanzeige genügt, gibt es bis heute nicht.” Engel sah die Merkmale eines besonders schweren Falles erfüllt.
Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung. Nur seine Mundwinkel zuckten kurz. Seine Ehefrau Susi war völlig erstarrt. Er muss zunächst nicht ins Gefängnis, der Haftbefehl bleibt ausgesetzt.
Die Rechtsvertreter von Hoeneß haben gegen das Urteil Revision angekündigt.
Quelle: n-tv