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Home›Konsumentenschutz›Abzocke›Der Anfang vom Ende? Landgericht verurteilte Unternehmer Michael Burat und Rechtsanwalt S.

Der Anfang vom Ende? Landgericht verurteilte Unternehmer Michael Burat und Rechtsanwalt S.

21. 02. 2012

Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

Michael Burat muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München ist wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt worden, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Herr Burat aus Rodgau und der mitangeklagte Münchner Anwalt in den Jahren  2004 und 2005  Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt haben, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen.

Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern.

Im folgenden Filmbeitrag kommen unter anderem Holger Jansen, Pressesprecher des LG Osnabrück,  sowie Michael Burat und dessen Verteidiger Rechtsanwalt Pfister zu Wort.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. hat es, wie in der Vergangenheit schon praktiziert, vorgezogen zu schweigen und hat sich hinter einem grünen Aktendeckel versteckt.


Übrigends:
Am 8. Mai 2012 geht es in Sachen “Michael Burat” vor dem Landgericht Frankfurt/Main in die nächste Runde.

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Abofallen

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