Der BGH erklärt Klauseln von T-Mobile und congstar für unwirksam
Mobilfunkanbieter dürfen einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren.
Das hat der Bundesgerichtshof am vergangenen Donnerstag entschieden.
Beide Unternehmen hatten sich in den Vertragsbedingungen vorbehalten, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens 15,50 Euro in Verzug geraten ist.
Demnach mussten sie den Kunden weder vorwarnen noch eine Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags einräumen. Darüber hinaus sollten betroffene Kunden die Kosten für die Anschluss-Sperre zahlen.
BGH-Urteil vom 17.02.2011, Az.III ZR 36/10 (T-Mobile) Das BGH-Urteil liegt noch nicht in Druckfassung vor.
Urteil des OLG Hamburg vom 13.08.2009, Az. 3 U 199/08
BGH-Urteil vom 17.02.2011, Az. III ZR 35/10 (congstar) Das BGH-Urteil liegt noch nicht in Druckfassung vor.
Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az. 6 U 133/09