BGH:Abofallen im Internet sind versuchter Betrug
Laut einer Pressemitteilung des BGH wurde die Revision von Michael Burat in der Sache “LG Frankfurt verurteilt Michael Burat wegen versuchten Betrugs mit Abofallen” verworfen.
Gegen obiges Urteil hat sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision gewandt. Er hat vor allem beanstandet, dass unter: “Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei.”
Mit der Entscheidung des BGH ergeht ein Grundsatzurteil zur Strafbarkeit von Abofallen einher, was bei weiteren Verfahren, wie etwa vor dem LG Darmstadt gegen Schmidtlein mit wahrscheinlicher Sicherheit- Berücksichtigung finden wird.
Hier der Entscheid des BGH im Volltext