Der neue Pfändungsschutz

Mit dem neuen Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) können Schuldner ab 1. Juli 2010 automatisch über ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Grundfreibetrag verfügen. Während die Freigabe des Girokontos nach einer Pfändung bislang meist gerichtlich durchgesetzt werden musste, bietet das neue Pfändungsschutzkonto jetzt die Möglichkeit, zumindest die wichtigsten laufenden Posten weiter zu bezahlen.
Das „P-Konto“ und die neuen Regelungen sind für Schuldner in der finanziell angespannten Situation hilfreich. Sie sollten aber daneben über ein Verbraucher-Insolvenzverfahren nachdenken, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen. Damit können Sie nach sechs Jahren schuldenfrei sein.
Können Sie Ihre Rechnungen oder laufende Kredite nicht mehr zahlen, kennen die Gläubiger in dieser Situation kein Pardon. Zuerst flattert der Mahnbescheid ins Haus. Reagieren Sie nicht, wird gepfändet, zum Beispiel Ihr Konto. Pro Jahr sind bundesweit mehrere Millionen Bürger von Kontopfändungen betroffen. Um nicht ganz mittellos dazustehen, können Sie jetzt als Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) einrichten lassen. Ihr Konto kann damit nicht mehr komplett gesperrt werden.