Der Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember 2013

Der Tag des brandverletzten Kindes findet jährlich bundesweit am 7. Dezember statt und will mit Aktionen auf die vielen thermisch verletzten Kinder aufmerksam machen.
Allein in Niedersachsen wurden in den ersten neun Monaten diesen Jahres bereits 560 Kinder unter 15 Jahren aufgrund schwerer Verbrennungen oder Verbrühungen im Krankenhaus stationär versorgt.
Den größten Anteil davon machen mit 70 Prozent Kinder unter fünf Jahren aus. Bei Kleinkindern besteht die größte Verbrennungsgefahr. Kinder, die gerade krabbeln oder laufen gelernt haben, nutzen ihre neugewonnene Mobilität um ihre Umgebung zu erkunden.
Am liebsten wollen sie dabei alles anfassen- Doch das kann schnell gefährlich werden
Gerade jetzt – zum Jahresende – gibt es viel zu beachten. In Haushalten, in denen kleine Kinder leben, sollte auf Kerzen am Weihnachtsbaum besser verzichtet werden. An Silvester sollten die Erwachsenen darauf achten, dass Kinder nicht mit dem Feuerwerk spielen. Auch vermeintlich ungefährliche Wunderkerzen gehören nicht in die Hände von Kleinkindern:
Die Funken können unter Umständen die Kleidung in Brand stecken.
Wer es sich im Winter mit einem heißen Tee zu Hause gemütlich macht, sollte im Beisein von Kindern sicherstellen, dass sich keine Tassen am Tischrand befinden. Auf herunterhängende Tischdecken wird besser verzichtet, da die Kleinen daran ziehen könnten. Heiße Flüssigkeiten schädigen ab einer Temperatur von 52 Grad Celsius die Haut.
Hat sich ein Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verbrannt, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen gefragt. Sind Flammen auf das Kind übergesprungen, muss es mit Decken oder mit Wasser gelöscht werden. Kleidungsstücke sollten vorsichtig ausgezogen werden. Eingebrannte Kleidung darf allerdings auf keinen Fall entfernt werden.
Auf keinen Fall- Brandblasen austechen
Brandblasen sollten nicht aufgestochen werden, sonst drohen Infektionen. Die verbrannten Hautpartien mit etwa 20 Grad kaltem Leitungswasser kühlen. Eis hingegen darf nicht zum Einsatz kommen, da durch Unterkühlung die Haut noch mehr geschädigt werden kann.
Auch Hausmittelchen, wie Brandsalben, Puder, Öl, Zahnpasta oder Mehl, dürfen nicht aufgetragen werden, da diese die weitere Kühlung verhindern und die Wunde verschmutzen. Bei schweren Verbrennungen muss sofort der Notarzt alarmiert werden.
In Deutschland kommt es jährlich bei mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche zu thermischen Verletzungen. Davon verbrennen sich 6.000 Kinder so stark, dass sie stationär behandelt werden müssen, schätzt „Paulinchen e.V.“, eine Initiative, die sich für brandverletzte Kinder einsetzt.
Der Tag des brandverletzten Kindes findet jährlich bundesweit am 7. Dezember statt und will mit Aktionen auf die vielen thermisch verletzten Kinder jedes Jahr aufmerksam machen.