Deutsche Telekom streicht die Flatrate

Die Flatrate wird in Zukunft durch so genannte „Volumentarife“ ersetzt, da die Deutsche Telekom ein Gerichtsurteil akzeptiert, welches verbietet unter dem Begriff „Flatrate“ ein Datenvolumen einzuführen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Ein Tarif, welcher mit Flatrate wirbt, muss nach dem Urteil des Landesgericht Köln ohne Verlangsamung der Geschwindigkeit bleiben.
Flatrate darf nur „Flatrate“ heißen, wenn das Tempo ungedrosselt bleibt
In dem Zusammenhang verzichtet die Telekom angeblich auf die Berufung gegen das Urteils des Landgerichts Köln vom 30. Oktober diesen Jahres, wonach dem Konzern bei den so genannten Flatrate-Tarifen „Call&Surf“ und „Entertain“ eine monatliche Drosselung untersagt worden war.
Kritiker fürchten nun, die Telekom könne diese Tarife einfach umbenennen. Ob es allerdings rechtlich genügen würde, DSL-Tarifen, die seit Ende April mit einer Datendrosselung auf 75 Gigabit pro Monat (bei Einsteigertarifen) eingeführt wurden, neue Namen ohne den Zusatz „Flatrate“ zu geben, ist strittig.
Darf man Tarife einfach umbenennen?
„Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr „Flatrate“ zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend. Telekom-Kunden, die einen Flatratetarif abgeschlossen hatten, können auf einen Wegfall einer Volumenbegrenzung bestehen“, erklärte der Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler.
Quelle: focus.de