Die Abmahnungen des Vereins „Autoflirt e.V.“

Wie „Heise-online“ berichtet, soll ein Rechtsanwalt aus Heidelberg, im Auftrag des Vereins „Autoflirt e.V.“ aus Hamburg- derzeit vermehrt Abmahnungen verschicken, weil angeblich die eingetragenen Marke „Autoflirt verletzt worden sei.
Gefordert werden in den Schreiben des Rechtsanwalts 3.161,83 Euro und eine Unterlassungserklärung.
Laut Registerauskunft ist die Wort-Marke aber nur für die Bereiche „Kulturelle Aktivitäten“ und „Vermittlung von Kontakten“ geschützt.
Die „Autoflirt e.V. “ ist in „Sachen Abmahnung“ keine unbekannte. Bereits 2005 gab es Massenabmahnungen eines „Dachverband Industrieobjekte & Kommunale Sicherheit“ (DIKSi) wegen der Marke. Seinerzeit hatten Rechtsanwälte die Schreiben als „versuchten Betrug“ bewertet. So waren neben zahlreichen anderen Merkwürdigkeiten von dem angeblichen Dachverband Gebühren nach der Rechtsanwaltsordnung geltend gemacht worden, auf deren Basis aber nur Anwälte abrechnen dürfen.
Der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer hält die allermeisten Abmahnungen für völlig unbegründet.
„Die Marke „Autoflirt“ sei zwar noch eingetragen, die Marke werde aber allenfalls von jenen verletzt, die das Zeichen markenmäßig für die geschützten Dienstleistungen verwendet, also etwa seine Partnervermittlungs-Agentur oder eine Vortragsveranstaltung „Autoflirt“ nennt. Abgemahnt wurde stattdessen möglicherweise wahllos jeder, auf dessen Website ein Link gefunden wurde, in dem der Begriff vorkommt. Offensichtlich geht der Markeninhaber schon wieder auf Dummenfang in der Hoffnung, dass sich wenigstens ein Teil der Abgemahnten von dem Anwaltsschreiben beeindrucken lässt und die verlangten Anwaltshonorare anstandslos zahlt“.
Quelle: heise.de