Die automatische “Abbuchungsautomatik” und die Tücken
Das Abbuchungsverfahren. Es gibt keine Stornierungsmöglichkeit, wenn das Geld bereits transferiert wurde. Unter Umständen kann der Transfer dann noch gestoppt werden, wenn das Geld schon belastet, aber beim Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde. Verlassen kann man sich darauf jedoch nicht, weil die Transfers immer schneller ablaufen.
Manche Unternehmen nehmen dagegen einen üblichen Lastschriftbeleg und titulieren ihn mit “Abbuchungserlaubnis” o.ä.. Ein anderer Titel führt aber rechtlich nicht zu einer Umdeutung des Inhalts. D.h. auch wenn eine Einzugsermächtigung als Abbuchungsauftrag tituliert wird, ist sie immer noch ein einfacher Lastschriftbeleg und Sie haben eine Stornierungsmöglichkeit von mindestens 6 Wochen!!
Teilweise wurde sogar die Kündigung ohne Grundlage bei der Bank eingerichteten Abbuchungsmöglichkeit für den Empfänger verweigert! Das heißt dann freie Bahn für Fälscher und Diebe.
Lassen Sie sich daher nicht von irrtümlichen Fehliformationen unkundiger Banksachbearbeiter in die Irre führen und einen vermeintlichen Abbuchungsauftrag ggf. anwaltlich prüfen. Quelle: Rechtsanwalt Stefan Musiol
Sehen sie dazu auch den Bericht vom SWR Fernsehen ” Kontoabbuchung ohne Vertrag”
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