Die “B2B Technologies Chemnitz GmbH” holt sich “Abofallenanwalt” Olaf Tank ins Boot
Die “B2B Technologies Chemnitz GmbH”, die bereits mehrere Namenswechsel hinter sich hat, veröffentlichte auf ihrem Blog “b2b-urteile.de” daß sie für die gerichtliche Durchsetzung ihrer zweifelhaften Forderungen den, aus den Abofallen bekannten Anwalt Olaf Tank, (verbrechen lohnt sich doch) beauftragt hat.
Das liest sich dann wie folgt:
“Anwaltskanzlei Tank, München, übernimmt gerichtliche Durchsetzung der B2B-Forderungen
Seit heute wurde die inzwischen in München ansässige Anwaltskanzlei Tank mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt. Die Kanzlei ist seit vielen Jahren auf den aussergerichtlichen & gerichtlichen Forderungseinzug spezialisiert.
Die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Forderungen wurde in der Vergangenheit bereits durch diverse Gerichte bestätigt.
Die Fa. B2B Technologies Chemnitz GmbH sieht daher keinen Grund, nach dem sie Ihren Schuldnern mehrfach Gelegenheit (durch Mahnungen) zur Zahlung gegeben hat, nun auch gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen in Anspruch zu nehmen.
Die ersten Klagen werden in den nächsten Tagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
9. Januar 2014, David Jähn – B2B Technologies Chemnitz GmbH”
Rechtsanwalt Olaf Tank erlangte einst durch den Versand von Mahnungen für die Abofallen der Gebrüder Schmidtlein bundesweite Berühmtheit.
Diese gipfelten in zwei, gegen ihn anhängig Strafverfahren, bei der er sich zusammen mit den Gebrüder Schmidtlein verantworten musste.
Ob der Herr Anwalt, sich mit dem Mandat des Herrn Jähn einen Gefallen getan hat, ist sehr fraglich…