Die dubiosen Kaffeefahrten Gewinnversprechen und was davon zu halten ist
Nämlich nichts, wenn unter anderen auf diesen Gewinnbriefen der Paragraf 661a BGB erwähnt wird. Der Paragraf 661a BGB besagt lediglich:
Der Verbraucher solle mit § 661a BGB das Recht erhalten, einen ihm zugesagten Gewinn einzuklagen.
Nur, klagen Sie mal gegen ein unbekanntes Geflecht von Briefkastenfirmen und Strohmännern. Die Erfolgsaussichten sind gering.
Das uns vorliegende Kaffeefahrt – Gewinnversprechungsschreiben kommt dieses mal aus Neuenkirchen, Postfach 1207 von einer “Ausflugsplanung”.
Verlassen Sie sich darauf, den versprochenen Gewinn bekommen Sie nicht. Und denken Sie daran, der Veranstalter dieser Kaffeefahrt hat geschultes Personal, das Sie mittels Psychotricks doch davon überzeugt, kaufen zu müssen.