Die EU Bürokraten:Erst die Glühbirne – Jetzt der Staubsauger
Ab 1. September 2014 dürfen Staubsauger, die in der Europäischen Union verkauft werden, nur mehr eine maximale Leistung von 1600 Watt haben. Ab September 2017 gilt eine Obergrenze von 900 Watt. So will es eine neue Verordnung der EU Bürokraten zur Ökodesign-Richtlinie.
Elke Dünnhoff von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz:
“Die Saugleistung der Staubsauger wird sich durch die Begrenzung der Leistungsaufnahme nicht verschlechtern, die Geräte sollen nur deutlich effizienter werden. Das heißt, sie sollen mit einem geringeren Stromverbrauch die gleiche Wirkung erzielen.”
Doch mit verlaub- so richtig und wirklich glauben tun wir das nicht.
Der EU- Wahnsinn mit seinen Regeln
Hier geht es nicht um hochsensible Auflagen für Lebensmittel, deren Verletzung zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Hier geht es nicht um gefährliche Chemikalien, die bei zu laxem Umgang zu einer Gefahr für Leib und Leben werden könnten.
Hier geht es auch nicht um Normen, die unbedingt in ganz Europa einheitlich sein sollten. Es geht es um stinknormale Staubsauger.
Industrie geht vor
Einmal mehr zeigt sich auch, dass in Brüssel mit zweierlei Maß gemessen wird. Kanzlerin Angela Merkel hatte zuletzt kein Problem damit, schärfere Klimaauflagen für Autos zu blockieren. Ein Zusammenhang zu einer saftigen Spende von BMW-Großaktionären an Merkels Partei wird selbstverständlich bestritten.
Im Gegensatz zu den Staubsaugern ist bei den Spritfressern auch kein Verbot angedacht. Autobauer, die die geplanten Abgasnormen überschreiten, müssen voraussichtlich lediglich Strafzahlungen in Kauf nehmen.
Die Industrie muss übrigens auch bei den Staubsaugern nichts befürchten. Dafür sorgen zahlreiche Ausnahmen in der EU-Verordnung:
“Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsauger, akkubetriebene Staubsauger und Bohnermaschinen sowie Staubsauger für den Außenbereich”- sind nämlich von den Watt-Obergrenzen ausgenommen.
Quelle: der standard