Die Firma Icontent “outlets.de” und das Urteil von Witten 2c585/10
Ein Wolfgang aus Witten hatte eine so genannte “negative Feststellungsklage” gegen die iContent GmbH erhoben – und den Prozess verloren.
An alle, die ein Mahnschreiben der Icontent mit angehängtem Urteil aus Witten auch bekommen haben:
Die negative Feststellungsklage wurde nicht durch die iContent GmbH erhoben, sondern durch denjenigen, der die Rechnung für die Anmeldung erhalten hat. Nicht iContent hat also ihre (vermeintliche) Forderung eingeklagt, sondern der Rechnungsempfänger wollte feststellen lassen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei zwischen ihm und der iContent GmbH.
Und dabei scheint er dann alles falsch gemacht zu haben, was man so falsch machen kann.
Die Firma Icontent- Outlets.de geht nun mit diesem Urteil hausieren, bzw. fügt es den Mahnschreiben bei, und suggeriert so…. zahl mal. Denn das Gericht hat doch gesagt…
Quelle Klawtext