Die Firma Proinkasso fordert Geld von verstorbenen

Bislang fiel ja eigentlich nur die GEZ auf, wenn sie Geld von toten forderte. Nun versucht die Hanauer Inkasso Firma Proinkasso ebenfalls Tote abzukassieren.
Die Eberswalderin H. B. bekam eine fragwürdige Forderung – adressiert an ihren Mann, der seit fünf Jahren gar nicht mehr lebt.
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Pfändung ihrer Rente. Eintragung in Schuldnerverzeichnisse. Das könnte auf sie zukommen, falls sie nicht zahlt – H. B. traut ihren Augen kaum, als sie am Freitag vor einer Woche einen Brief von der Proinkasso GmbH öffnet. Genau 153,47 Euro soll ihr Mann demzufolge innerhalb der nächsten sieben Tage an die Firma überweisen. Der Eberswalder ist allerdings schon vor fünf Jahren verstorben.
Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht reagieren und vor allem, sich nicht einschüchtern lassen. Selbst wenn es berechtigte Ansprüche gegeben hätte, wären die nach so langer Zeit längst verjährt.
Wer dagegen aber einen gerichtlich zugestellten Mahnbescheid bekomme, muss innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Sonst wäre unter umständen ein rechtskräftiges Urteil möglich und dann könnte auch der Gerichtsvollzieher kommen.
Betroffene versichern übereinstimmend, wissentlich keinerlei kostenpflichtige Dienste beim „Verbraucher-Umfragenwerk“ beauftragt zu haben.
Die Proinkasso ist auch aus dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen und aus der Schufa geflogen.
Medienberichten zufolge wird gegen die Hanauer Firma wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Betruges ermittelt.
quelle märkische