Darf ein Inkassobüro mit der Schufa drohen?
Der Fall: Gebühren für ein Telefonat das nie geführt wurde, und dazu noch die gesalzene Rechnung samt Drohung eines Rechtsanwaltsbüros aus Berlin, dass mit sehr fragwürdigen Methoden arbeitet.
Brief von besagter Berliner Anwaltskanzlei.
…eine Gesamtforderung in Höhe von 34,22 Euro, die sich zusammensetzt aus einer offenen Telefonrechnung über 2,38 Euro des Call-by-Call-Anbieters Telegate plus 31,84 Euro für Zinsen, Mahnkosten, Rechtsanwaltsgebühr und Auslagenpauschale. Bei Nichtbezahlen erfolgt ein Eintrag bei der Schufa.
Wann ist ein Eintrag im Datenbestand der Schufa überhaupt rechtlich zulässig?
Dazu stellt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte folgendes fest:
Dazu lässt sich ganz allgemein sagen, dass der Schufa nur dann eine sog. Negativmeldung gemacht werden darf, wenn der Betroffene zuvor eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe unterschrieben hat.
Vertragspartner des Kunden ist meist ein Telefonanbieter, wie z.B. die Deutsche Telekom AG. Möglicherweise hat der Kunde hier auch eine Einverständniserklärung unterschrieben (selbst das ist nicht immer der Fall). Allerdings betreibt die Telekom jetzt lediglich das Inkasso für den Call by call-Anbieter.
Die Einverständniserklärung umfasst regelmäßig nur das Einverständnis gegenüberder Telekom zur Datenweiterleitung, nicht jedoch zu einem im Zeitpunkt des Vertragsschluss noch völlig unbekannten Call-by-call-Anbieter.
In solchen Fällen ist es sehr fraglich, ob ein Schufa-Eintrag überhaupt berechtigt wäre. Richtig ist aber, dass so etwas trotzdem gemacht wird.
Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt
Quelle: GoMoPa