GEMA erwirkt Verfügung gegen Usenet Anbieter
UseNeXT steht nun unter Druck: Die am Landgericht Hamburg erwirkten einstweiligen Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Anbieter Usenext wurde die Haftung erweitert.
Bereits 2007 konnte die GEMA erste Erfolge gegen Usenext feiern, denn angeblich fördert die Art und Weise der UseNext Werbung illegale Nutzungsmöglichkeiten des Usenet in unzulässiger Weise.
UseNext reagierte daraufhin mit der Anpassung der Werbemittel und folgte vorerst dem Urteil in geringstem Umfang.
Der GEMA missfällt offenbar, dass UseNext es bislang nicht verhindert, dass eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte, welche vielleicht in verschiedenen Newsgroups bereitstehen könnten, durch die Usenext User heruntergeladen werden…
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