Die Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt verstärkt Mahnungen
Obwohl dem Adressbuchverlag „Gewerbeauskunft-Zentrale” mit Urteil vom 15. April 2011 vom Landgericht Düsseldorf bescheinigt wurde, dass die so genannten “Offerten” rechtswidrig sind, verschickt der Rechtsanwalt der Gewerbeauskunfts-Zentrale, Herr Burkhard Joepchen, zur Zeit verstärkt Mahnbriefe mit sehr kurzen Zahlungsfristen und der Drohung, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Die IHK Hochrhein-Bodensee rät betroffenen Unternehmern, sich weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.
Betroffene Unternehmen, die Rechnungen oder Mahnbriefe vom Gewerbeauskunft-Zentrale “Anwalt Burkhard Joepchen” erhalten, sollten sich an die jeweiligen IHKs ihres Wohnorts unter dem Stichwort “Wettbewerb” wenden.
Quelle: IHK Konstanz