Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH und die Inkassoversuche
Niemals zuvor hat in diesem Bereich des Adressbuchschwindels ein einzelner Akteur so viel Schaden gestiftet. Der Deutsche Schutzbund gegen Wirtschaftskriminalität e.V.(DSW) geht von ca.180.000 betroffenen Unternehmen und einer geschätzten Schadenssumme in zweistelliger Millionenhöhe aus.
Und immer noch, werden Unternehmer, Freiberufler oder Selbständige im Fax der Gewerbeauskunft-Zentrale kurz “GWE” aufgefordert, ihre Daten wie Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Internetadresse, zu überprüfen oder einzutragen und das empfangene Fax unterschrieben zurückzusenden.
Dabei ist die konkrete Abzockmasche nicht neu:
Die Gestaltung des Vordrucks erweckt den Eindruck eines behördlichen Schreibens mit der Aufforderung einen bereits bestehenden, jedenfalls aber kostenfreien Eintrag zu bestätigen. Leistete der Getäuschte dann die geforderte Unterschrift, erhielt er postwendend unter Hinweis auf in den AGB versteckte Hinweisen eine Rechnung über- meist mehrere Hundert Euro erhielten- als erste Teilforderungen aus einem ungewollten Zwei-Jahresvertrag für den Eintrag in eine letztlich nutzlose Onlinedatenbank.
Wenn betroffene nicht zahlen, erhalten sie umgehend ein Schreiben einer M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei des Michael Murat Sertsöz.
“Man soll die Forderung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bezahlen. Gerichte hätten angeblich entschieden, dass die Forderung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH rechtens sei, so der Anwalt- und man könne ggf. Daten der Schuldner über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, sofern die Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes gegebenen sind”.
Dass sich betroffene Personen aber dadurch nicht einschüchtern lassen sollten, zeigt ein aktuelles Urteil, das Rechtsanwalt Jochen Seeholzer für seinen Mandanten erstritten hat.
Hier das Urteil im Volltext.
Die M.M.S. Rechtsanwalts- und Wirtschaftskanzlei verschickt seit kurzem Briefe an Personen die sich gegen die Forderung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH wehren. Man schreibt:
„Zur Vermeidung einer langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung wäre unsere Mandantin allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus Kulanz bereit, ihre fällige Forderung aus der Re.-Nr. (…) auf 50% zuzüglich der anteiligen Zinsen und der Kosten unserer Erstbeauftragung zu reduzieren.“
Doch Vorsicht, damit ist nur die Rechnung über 569,06 EUR für das erste Vertragsjahr aus der Welt geschafft. Nicht aber für das zweite Jahr. Hier wird anschließend die GWE-Wirtschaftsinformation GmbH argumentieren, man hätte mit diesem Vergleich das Bestehen eines Vertrages über einen Eintrag auf der Internetseite gewerbeauskunft-zentrale.de anerkannt. Und damit auch die Zahlungspflicht für das zweite Jahr.
Unser gut gemeinter Rat: Zahlen sie den Branchenbuchabzockern nichts, wehren sie sich im Zweifel mit Hilfe eines kompetenten Anwalts.